Europaprojekt und Steirische Außenbeziehungen - Allg. Förderung
Das Land Steiermark gewährt auf der Grundlage der Strategie des
Landes Steiermark für Europa und Internationales bzw. im Rahmen des
Westbalkanschwerpunkts Förderungen für Projekte, die das Ziel
haben, zu den europäischen und internationalen Aktivitäten des
Landes beizutragen und diese gleichzeitig in der Steiermark in der
Öffentlichkeit möglichst deutlich sichtbar zu machen.
Die Förderungen können nur auf Antrag nach Begutachtung und
Maßgabe der finanziellen Möglichkeiten durch die Landeregierung
gewährt werden.
Hinweis: Den Ausschreibungstext und weitere
Informationen dazu finden Sie unter:
www.europa.steiermark.at/call2023
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen.
Die Unterstützung des Landes Steiermark erfolgt als
Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses.
Fristen
Der Förderungsantrag kann nur im Zeitraum
vom 19.10.2022 bis 07.12.2022 eingereicht
werden.
Zuständige Stelle
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Referat Europa und Internationales
Verfahrensablauf
- Förderungsanträge können
nur mittels
Online-Formular im
Einreichzeitrum (19.10.2022 bis 07.12.2022)
eingereicht werden.
- Nach Prüfung der Vollständigkeit und etwaiger Nachforderung
von Unterlagen erfolgt ehestmöglich eine Entscheidung über die
Förderungswürdigkeit.
- Bei positiver Beurteilung werden umgehend die
Förderungsvorschläge der Steiermärkischen Landesregierung zur
Beschlussfassung vorgelegt.
- Bei positiver Beurteilung wird zwischen der*dem
Antragsteller*in und dem Land Steiermark eine
Förderungsvereinbarung abgeschlossen.
- Nach Übermittlung der unterzeichneten Förderungsvereinbarung
erfolgt die Auszahlung der Förderung.
Erforderliche Unterlagen
Einzelunternehmer*in: Firmenbuchauszug
Personen- und Kapitalgesellschaften (z.B. ARGE, OG, KG,
GmbH, AG):
- aktueller Firmenbuchauszug
- Gesellschafts- oder Genossenschaftsvertrag
Vereine:
- aktueller Vereinsregisterauszug
- Vereinsstatuten
- Mit der Antragstellung wird zur Kenntnis genommen, dass
die/der FörderungsgeberIn ermächtigt ist, alle im
Förderungsantrag enthaltenen, die
Förderungswerberinnen/Förderungswerber und
Förderungsnehmerinnen/Förderungsnehmer betreffenden
personenbezogenen Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b
Datenschutz-Grundverordnung für Zwecke der Anbahnung und des
Abschlusses des Förderungsvertrages automationsunterstützt
verarbeitet werden.
- Die gemäß Z 1 verarbeiteten Daten werden in Anlehnung an die
steuerrechtlichen Vorgaben sieben Jahre gespeichert.
- Auf der Datenschutz-Informationsseite des Förderungsgebers (
https://datenschutz.stmk.gv.at) werden alle
relevanten Informationen insbesondere zu folgenden Punkten
veröffentlicht:
- zu zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung,
Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und
Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
- zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichischen
Datenschutzbehörde;
- zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum/zur
Datenschutzbeauftragten.