Das Land Steiermark gewährt auf der Grundlage der vom Landtag Steiermark am 20.09.2016 beschlossenen Europa- und Außenbeziehungsstrategie "Europavision 2025 - ' Standpunkte vertreten, Standort stärken' - die neue Europastrategie für eine starke Steiermark" Förderungen für Projekte, die das Ziel haben, zu den europäischen und internationalen Aktivitäten des Landes beizutragen und diese gleichzeitig in der Steiermark in der Öffentlichkeit möglichst deutlich sichtbar zu machen. Förderungen können nur auf Antrag nach Begutachtung und Maßgabe der finanziellen Möglichkeiten durch die Landeregierung gewährt werden.
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen.
Die Unterstützung des Landes Steiermark erfolgt als Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses.
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Referat Europa und Internationales
[Zuständige Stelle / Formular...] |
Förderungsanträge können nur mittels Online-Formular im Einreichzeitrum eingereicht werden.
Nach Prüfung der Vollständigkeit und etwaiger Nachforderung von Unterlagen erfolgt ehestmöglich eine Entscheidung über die Förderungswürdigkeit.
Bei positiver Beurteilung werden umgehend die Förderungsvorschläge der Steiermärkischen Landesregierung zur Beschlussfassung vorgelegt.
Bei positiver Beurteilung wird zwischen dem Antragsteller und dem Land Steiermark eine Förderungsvereinbarung abgeschlossen.
Nach Übermittlung der unterzeichneten Förderungsvereinbarung erfolgt die Auszahlung der Förderung.
Einzelunternehmer/in: Firmenbuchauszug
Personen- und Kapitalgesellschaften (z.B. ARGE, OG, KG, GmbH, AG):
Vereine: