Strahlenschutztechnische Einrichtungen
Es werden folgende Leistungen zum Thema Strahlenschutztechnische Einrichtungen angeboten:
Strahlenquellen sind Geräte, radioaktive Stoffe oder Anlagen, die ionisierende Strahlung auszusenden oder radioaktive Stoffe freisetzen. Bewilligungspflichtig sind z.B. die Errichtung von Anlagen für den Umgang mit Strahlenquellen oder der Umgang mit Strahlenquellen, für die keine Anlage benötigt wird, (mobile Röntgengeräte). Die zuständige Stelle kann den Umgang mit Strahlenquellen untersagen, wenn sich z.B. herausstellt, dass der Inhaber regelmäßig wesentliche Bestimmungen zum Schutz des Lebens und der Gesundheit von Menschen vor den Gefahren durch ionisierende Strahlen verletzt.
- Im Zuge dieses Verfahrens bekanntgegebene Daten und jene
Daten, die die Behörde im Zuge des Ermittlungsverfahrens erhält,
werden auf Grund des Art. 6 Abs. 1 lit. c und e
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Verfahren zugrundliegenden Materiengesetzen
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