Vermittlung von Inlandsadoptionen
Wird ein Kind zur Adoption freigegeben hat die Kinder- und Jugendhilfe aus seiner Vormerkliste geeignete Adoptivwerber für das Kind auszuwählen. Nach Überprüfung der formalen Voraussetzungen kann der Adoptivvertrag vom Träger der Kinder- und Jugendhilfe erstellt und der Antrag auf gerichtliche Bewilligung eingebracht werden. (Bei Inkognitoadoptionen ist dies verpflichtend der Kinder- und Jugendhilfe zu tun.)
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