Gewährung von Kostenzuschüssen für Präventivhilfe
Es werden folgende Leistungen zum Thema Gewährung von Kostenzuschüssen für Präventivhilfe angeboten:
Die Präventivhilfe ist eine Hilfe zur Deckung gleichartig auftretender Bedürfnisse von (werdenden) Eltern, Minderjährigen und deren Erziehungsberechtigten. Sie dienen der Förderung der Familien und der Entwicklung der Minderjährigen. Die Inanspruchnahme ist freiwillig. Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen ist die Gewährung von Kostenzuschüssen über Antrag möglich (Psychotherapie, Psychologische Behandlung., Mutter-Kind-Wohnmöglichkeit, Unterbringung bei Pflegefamilien).
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- zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum
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https://datenschutz.stmk.gv.at).
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bekanntgegeben Daten (einschließlich aller Anhänge und Beilagen)
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Diese Einwilligung kann
jederzeit durch
E-Mail an die zuständige Behörde widerrufen
werden. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die
Rechtmäßigkeit der auf ihrer Grundlage bis zum Widerruf erfolgten
Verarbeitung nicht berührt.