Maßnahmen zur vollen Erziehung
Volle Erziehung ist die Herausnahme von Minderjährigen aus der Ursprungsfamilie zur Sicherung des Kindeswohles. Ist dies erforderlich, so ist eine Fremdunterbringung (bei Verwandten, bei Pflegefamilien, in einem Heim oder einer Wohngemeinschaft) zu veranlassen, wenn der Träger der Kinder- und Jugendhilfe mit der Pflege und Erziehung zur Gänze betraut wurde.
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