Sonstige Unterlagen - Einbringung
Aufgrund eines Verfahrens/Tatbestands etc. kann es erforderlich
sein, dass Gutachten, Stellungnahmen, Bestätigungen etc. bei der
zuständigen Behörde vorzulegen sind.
Mit diesem Formular können Sie Gutachten, Bestätigungen etc. auf
sicherem Weg an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde
übermitteln.
Zuständige Stelle
Steirische Bezirkshauptmannschaften inkl.
Bundespolizeidirektionen
- Alle allgemeinen Informationen
- zu den zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung,
Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und
Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit,
- zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichischen
Datenschutzbehörde und
- zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum
Datenschutzbeauftragten finden Sie auf der
Datenschutz-Informationsseite (
https://datenschutz.stmk.gv.at).
- Im Zuge der Antragstellung ist die Einwilligung, dass die
bekanntgegeben Daten (einschließlich aller Anhänge und Beilagen)
zum Zweck der Verfahrensabwicklung automationsunterstützt
verarbeiten werden dürfen, nötig.
Diese Einwilligung kann
jederzeit durch
E-Mail an die zuständige Behörde widerrufen
werden. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die
Rechtmäßigkeit der auf ihrer Grundlage bis zum Widerruf erfolgten
Verarbeitung nicht berührt.