Arbeiten auf oder neben der Straße
Es werden folgende Leistungen zum Thema Arbeiten auf oder neben der Straße angeboten:
Arbeiten auf oder neben der Straße, die den Fahrzeug- oder Fußgängerverkehr beeinträchtigen, müssen bewilligt werden. Diese Bewilligung kann erteilt werden, wenn der Verkehr in zumutbarer Weise ev. unter Vorschreibung von Auflagen oder Befristungen aufrecht erhalten werden kann. Die Zuständigkeit richtet sich nach der Lage Baustelle. Im Ansuchen sind der Ort, die Art und die Dauer der Arbeiten anzuführen. Die Bewilligung ersetzt nicht die Zustimmung des Grundeigentümers und des Straßenerhalters. Die Kosten werden von der Behörde vorgeschrieben.
- Im Zuge dieses Verfahrens bekanntgegebene Daten und jene
Daten, die die Behörde im Zuge des Ermittlungsverfahrens erhält,
werden auf Grund des Art. 6 Abs. 1 lit. c und e
Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den diesem
Verfahren zugrundliegenden Materiengesetzen
automationsunterstützt verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt zum
Zweck der Abwicklung des eingeleiteten Verfahrens, der
Beurteilung des Sachverhalts, der Erteilung der Bewilligung sowie
auch zum Zweck der Überprüfung.
- Die allgemeinen Informationen
- zu den zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung,
Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und
Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
- zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichische
Datenschutzbehörde;
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