Radfahrprüfung und Fahrradausweis
Die Radfahrprüfung wird oft im Rahmen des Schulunterrichts in
der 4. Klasse Volksschule vorbereitet und durchgeführt. Die Prüfung
ist freiwillig und berechtigt Kinder im Alter von 10 bis 12 Jahren
zum Lenken eines Fahrrades im Straßenverkehr ohne
Begleitperson.
Seit 31. Mai 2011 besteht eine
Radhelmpflicht für Kinder bis zum vollendeten zwölften
Lebensjahr. Verantwortlich dafür, dass das Kind den Helm
auch trägt, ist seine Aufsichtsperson. Das gilt auch für Kinder
unter zwölf Jahren, die in einem Fahrradanhänger befördert oder auf
einem Fahrrad mitgeführt werden.
Das Österreichische Jugendrotkreuz bietet Ihnen
Informationen
und Lernunterlagen zur freiwilligen Radfahrprüfung für
Kinder.
Voraussetzungen
- Vollendung des 10. Lebensjahres des Kindes
- Geistige und körperliche Eignung zum Lenken von
Fahrrädern
- Kenntnisse der straßenpolizeilichen Vorschriften
Zuständige Stelle
- Bezirkshauptmannschaft
- Landespolizeidirektion
Verfahrensablauf
Die Radfahrprüfung besteht aus einem theoretischen und einem
praktischen Teil. Die praktische Prüfung wird von einer
Polizistin/einem Polizisten abgenommen. Wenn beide Prüfungsteile
positiv sind, wird dem Kind nach Erreichung des 10. Geburtstages
der Fahrradausweis überreicht.
Erforderliche Unterlagen
- Von den Erziehungsberechtigten ausgefüllter Antrag (dieses
Formular wird von Schulen an die Eltern ausgegeben und dann an
die Behörde geschickt)
- Ein Passfoto
Kosten
Die Ausstellung des Fahrradausweises ist grundsätzlich
kostenlos. Es steht der Behörde jedoch frei Gebühren
einzuheben.
- Im Zuge dieses Verfahrens bekanntgegebene Daten und jene
Daten, die die Behörde im Zuge des Ermittlungsverfahrens erhält,
werden auf Grund des Art. 6 Abs. 1 lit. c und e
Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den diesem
Verfahren zugrundliegenden Materiengesetzen
automationsunterstützt verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt zum
Zweck der Abwicklung des eingeleiteten Verfahrens, der
Beurteilung des Sachverhalts, der Erteilung der Bewilligung sowie
auch zum Zweck der Überprüfung.
- Die allgemeinen Informationen
- zu den zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung,
Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und
Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
- zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichische
Datenschutzbehörde;
- zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum
Datenschutzbeauftragten finden Sie auf der
Datenschutz-Informationsseite (
https://datenschutz.stmk.gv.at).