Hier finden Sie unter anderem die GISA Online-Formulare |
Gewerbliches Berufsrecht - Verwaltung - Land Steiermark |
Tätigkeiten, die selbstständig, regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt werden, unterliegen der Gewerbeordnung (GewO). Dabei wird zwischen reglementierten und freien Gewerben unterschieden.
Bei reglementierten Gewerben bedarf es eines Befähigungsnachweises (z.B. Tischlerin/Tischler, Metalltechnik, Ingenieurbüros). Die Tätigkeiten, für deren Ausübung kein Befähigungsnachweis erforderlich ist, heißen freie Gewerbe (z.B. Betrieb von Tankstellen). Alle Gewerbe, die in der Gewerbeordnung nicht ausdrücklich als reglementierte Gewerbe eingestuft werden, zählen zu den freien Gewerben.
Einige Tätigkeiten sind von der Gewerbeordnung ausgenommen. Das sind zum Beispiel die Land- und Forstwirtschaft oder der Bergbau. Auch selbstständige Berufe wie beispielsweise Ärztin/Arzt, Notarin/Notar und Apothekerin/Apotheker unterliegen nicht der Gewerbeordnung, sondern sind durch andere Gesetze geregelt. Ebenso unterliegt der Privatunterricht nicht der Gewerbeordnung.