Das Land Steiermark und der Steirische Umweltlandesfonds gewähren zur Förderung erneuerbarer Energieträger einen einmaligen Zuschuss für die Errichtung von neuen automatisch beschickten Holzheizungen.
Mit der Förderung unterstützt das Land Steiermark den Ausbau und die Nutzung erneuerbarer Energiequellen und trägt an der Umsetzung der Energiestrategie Steiermark 2025 und zum Klimaschutz Steiermark bei.
Die Förderung kann unter folgenden Voraussetzungen gewährt werden:
Es wird empfohlen, die Beratungsmöglichkeiten durch Ich tu' s-BeraterInnen vor Errichtung bzw. Einreichung des Förderungsansuchens in Anspruch zu nehmen um die grundsätzliche Förderungsfähigkeit des Vorhabens möglichst frühzeitig überprüfen zu lassen. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage www.ich-tus.steiermark.at
Die Förderungsaktion gilt für Anträge, für die in der Zeit von 1. Jänner 2018 bis einschließlich 31. Oktober 2019 eine Registrierung erfolgt ist.
Beachten: Der Förderungsantrag muss innerhalb von 9 Monaten nach Registrierung von der Förderungswerberin bzw. vom Förderungswerber eingereicht werden.
Für die Antragstellung und Einreichung:
Steirische Energieagenturen
Informationen und Kontakt zu den Energieagenturen finden
Sie hier:
Ich tu's Einreichstellen.
Für die Gewährung der Förderung:
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 15 Energie, Wohnbau Technik, FA Energie und Wohnbau
Landhausgasse 7
8010 Graz
Tel:
+43
(316) 877-3719
Fax: +43 (316) 877-4569
E-Mail:
wohnbau@stmk.gv.at
[Zuständige Stelle / Formular...] |
Die Vergabe der Förderung für Biomasseheizungen erfolgt in einem 2-stufigen Verfahren:
1. Registrierung
Vor Lieferung und Montage der Anlage muss die Registrierung der Maßnahme erfolgen. Diese kann entweder
2. Förderungsauszahlung
Nach Errichtung der Anlage (
innerhalb 9 Monate ab Zuteilung der
Registrierungsnummer) kann die Förderungsauszahlung über den
Förderungsantrag (online oder in Papierform) bei einer der
zuständigen Stellen beantragt werden.
Bei Erfüllung der Förderungsvoraussetzungen erfolgt durch den
Steirischen Umweltlandesfonds die Auszahlung des
Förderungszuschusses an die Förderungswerberin bzw. an den
Förderungswerber.
Gegebenfalls:
Die Antragstellung und Bearbeitung der Förderung ist für AntragstellerInnen kostenlos.
Die Förderungshöhe richtet sich nach folgenden Förderungssätzen:
Förderungssätze
Grundförderung | Förderung (in EUR) |
---|---|
Biomasseheizung mit automatischer Beschickung | 2.400,- |
Kesseltauschförderung beim Umstieg von | auf | Förderung (in EUR) |
---|---|---|
Kohle, Torf, Öl fossil, Flüssiggas | Biomasseheizung mit automatischer Beschickung | 3.600,- |
Erdgas | Biomasseheizung mit automatischer Beschickung | 2.400,- |
Biomasseheizung ohne automatische Beschickung, Wechselbrandkessel | Biomasseheizung mit automatischer Beschickung | 2.700,- |
Die maximal mögliche Förderung ist mit 25 % der zurechenbaren Investitionskosten begrenzt.
Zuschläge | Förderung (in EUR) |
---|---|
Ausführung als Blockheizkraftwerk | 1.000,- |
Ausführung mit Kondensationswärmetauscher (Brennwerttechnik) | 500,- |
Ausführung als hybride Biomasseheizung mit Wärmepumpe | 500,- |
Schichtladespeicher (Pufferspeicher) mit Frischwassermodul in Kombination mit einer geförderten solarthermischen Anlage | 1.075,- |
Frischwassermodul allein | 200,- |
Hydraulischer Abgleich bei bestehenden Ein- und Zweifamilienhäusern | 200,- |
Hydraulischer Abgleich bei bestehenden Mehrfamilienhäusern (ab 3 Wohneinheiten) | 100,- je Wohneinheit |
Ergänzende Sanierungsmaßnahmen | max. 400,- bzw. 25% der zurechenbaren Investitionskosten |
Einbau neuer Heizungs-/Zirkulationspumpen gemäß Pkt. 6.2 lit e): Ein- und Zweifamilienhaus: max. 3 Pumpen Mehrparteienwohnhäuser und Sondernutzung bzw. unternehmerische Nutzung mit zentraler Warmwasserbereitung: max. 4+1 Pumpe je Steigstrang Mehrparteienwohnhäuser und Sondernutzung bzw. unternehmerische Nutzung mit dezentraler Warmwasserbereitung: max. 2+1 Pumpe je Steigstrang |
85,- je Pumpe |