Das Land Steiermark und der Steirische Umweltlandesfonds gewähren zur Förderung erneuerbarer Energieträger einen einmaligen Zuschuss für die Errichtung von neuen solarthermischen Anlagen.
Mit der Förderung unterstützt das Land Steiermark den Ausbau und die Nutzung erneuerbarer Energiequellen und trägt an der Umsetzung der Energiestrategie Steiermark 2030 und zum Klimaschutz Steiermark bei.
Die Förderung kann unter folgenden Voraussetzungen gewährt werden:
Es wird empfohlen, die Beratungsmöglichkeiten durch Ich tu' s-BeraterInnen vor Errichtung bzw. Einreichung des Förderungsantrags in Anspruch zu nehmen um die grundsätzliche Förderungsfähigkeit des Vorhabens möglichst frühzeitig überprüfen zu lassen. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage www.ich-tus.steiermark.at
Die Förderungsaktion gilt für Fertigstellungsmeldungen, für die in der Zeit von 1. Juni 2020 bis einschließlich 31. Dezember 2020 ein Förderungsantrag gestellt wurde.
Beachten: Die Fertigstellungsmeldung muss innerhalb von 9 Monaten nach dem Förderungsantrag von der Förderungswerberin bzw. vom Förderungswerber eingereicht werden.
Für die Antragstellung:
Steirische Energieagenturen
Informationen und Kontakt zu den Energieagenturen finden
Sie hier:
Ich tu's Einreichstellen.
Für die Gewährung der Förderung:
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 15 Energie, Wohnbau Technik, FA Energie und Wohnbau
Landhausgasse 7
8010 Graz
Tel:
+43 (316) 877-2723
Fax: +43 (316) 877-4569
E-Mail:
umweltlandesfonds@stmk.gv.at
[Zuständige Stelle / Formular...] |
Die Vergabe der Direktförderung für Solarthermische Anlagen erfolgt in einem 2-stufigen Verfahren:
1. Förderungsantrag
Vor Lieferung und Montage der Anlage muss ein Förderungsantrag für die Maßnahme gestellt werden. Diese kann entweder
2. Förderungsauszahlung
Nach Errichtung der Anlage (
innerhalb 9 Monate ab Zuteilung der Antragsnummer)
kann die Förderungsauszahlung über die Fertigstellungsmeldung
(online oder in Papierform) bei einer der zuständigen Stellen
beantragt werden.
Bei Erfüllung der Förderungsvoraussetzungen erfolgt durch den
Steirischen Umweltlandesfonds die Auszahlung des
Förderungszuschusses an die Förderungswerberin bzw. an den
Förderungswerber.
Die Antragstellung zur Förderung ist kostenlos.
Die Förderungshöhe richtet sich nach folgenden Förderungssätzen:
Förderungssätze ( Bruttoflächen ) |
Förderung [?] |
bis 10 m² |
150,-- / m² |
für jeden weiteren m² |
100,-- |
Zuschlag Hybridkollektoren |
50,-- / m² |
Förderungsgrenzen (Deckelung) |
Förderung [?] max. |
Ein- und Zweifamilienwohnhaus |
2.000,-- |
ab drei Wohneinheiten |
1.800,--
|
Sondernutzung, unternehmerische Nutzung |
5.000,-- |