Zielsetzung
Das Land Steiermark unterstützt Freiwilligeneinsätze
(Volontariat ohne Bezahlung) in einem vom Land Steiermark
geförderten Projekt der Entwicklungszusammenarbeit in Afrika,
Asien, Ozeanien oder Lateinamerika.
Voraussetzungen
- Förderungsanträge können steirische Jugendliche, Studierende
und sozial engagierte Menschen im Alter von 18 bis 30 Jahren
stellen.
- Der Freiwilligeneinsatz (Volontariat) muss in einem vom Land
Steiermark geförderten Projekt der Entwicklungszuammenarbeit
durchgeführt werden (Projekte siehe unter
www.fairstyria.at/projekte).
- Die Dauer des Einsatzes muss mindestens 2 Monate
betragen.
Fristen
- Der Zeitpunkt der Förderungsbeantragung muss vor Beginn des
Freiwilligeneinsatzes erfolgen.
- Förderungsanträge können im Zeitraum von
1. Februar bis 31. Oktober 2021 eingereicht
werden.
Zuständige Stelle
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 9 Kultur, Europa, Außenbeziehungen
Referat Europa und Internationales
Verfahrensablauf
- Förderungsanträge können nur mittels Online-Formular im
Einreichzeitrum eingereicht werden.
- Nach Prüfung der Vollständigkeit und etwaiger Nachforderung
von Unterlagen erfolgt ehestmöglich eine Entscheidung über die
Förderungswürdigkeit.
- Bei positiver Beurteilung wird zwischen dem Antragsteller und
dem Land Steiermark eine Förderungsvereinbarung
abgeschlossen.
- Nach Übermittlung der unterzeichneten Förderungsvereinbarung
erfolgt die Auszahlung der Förderung nach Maßgabe der
freiwerdenden Kreditsechstel, spätestens jedoch bis zum Ende des
laufenden Kalenderjahres.
Erforderliche Unterlagen
- Lebenslauf
- Bestätigung des Projektträgers in der Steiermark unter Angabe
des Projekts, in dem das Volontariat durchgeführt wird.
- Bestätigung des Projektpartners im Entwicklungsland über die
Dauer des vereinbarten Volontariats und die voraussichtlichen
Aufgabenbereiche im Projekt.
Kosten
Mit der Antragstellung sind keine Kosten verbunden.
Höhe der Unterstützung und Auszahlung
Gesamtmittel für diese Förderungsschiene im Jahr 2021:
8.000,00 Euro
Die Höhe der einmaligen Unterstützung ist entsprechend der
Aufenthaltsdauer im Entwicklungsland gestaffelt und wird nach
Abschluss der Förderungsvereinbarung auf das angegebene Konto
überwiesen. Nach Rückkehr vom Volontariats-Einsatz ist als Nachweis
der Durchführung ein Kurzbericht samt Fotos zu übermitteln.
Förderungshöhen
2 bis 4 Monate |
1.000 Euro |
5 Monate |
1.100 Euro |
6 Monate |
1.200 Euro |
7 Monate |
1.300 Euro |
8 Monate |
1.400 Euro |
9 Monate |
1.500 Euro |
10 Monate |
1.600 Euro |
11 Monate |
1.700 Euro |
12 Monate |
1.800 Euro |
- Mit der Antragstellung wird zur Kenntnis genommen, dass
die/der FörderungsgeberIn ermächtigt ist, alle im
Förderungsantrag enthaltenen, die
Förderungswerberinnen/Förderungswerber und
Förderungsnehmerinnen/Förderungsnehmer betreffenden
personenbezogenen Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b
Datenschutz-Grundverordnung für Zwecke der Anbahnung und des
Abschlusses des Förderungsvertrages automationsunterstützt
verarbeitet werden.
- Die gemäß Z 1 verarbeiteten Daten werden in Anlehnung an die
steuerrechtlichen Vorgaben sieben Jahre gespeichert.
- Auf der Datenschutz-Informationsseite des Förderungsgebers (
https://datenschutz.stmk.gv.at)
werden alle relevanten Informationen insbesondere zu folgenden
Punkten veröffentlicht:
- zu zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung,
Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und
Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
- zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichischen
Datenschutzbehörde;
- zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum/zur
Datenschutzbeauftragten.