Pflegepersonen - Feststellung der Eigung von Pflegeperson und Adoptiveltern

  

Allgemeine Informationen

Nach Einlangen eines Antrages von Pflegepersonen- oder Adoptivwerbern führt die Kinder- und Jugendhilfe geeignete Erhebungen durch, ob die Eignung dieser Person(en) vorliegt. Nach absolvierter Pflegepersonenschulung werden die Antragsteller/innen bei Vorliegen der bei der Behörde vorgemerkt und darüber auch verständigt.
  

Datenschutzrechtliche Informationen

  1. Alle allgemeinen Informationen
    • zu den zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit,
    • zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichischen Datenschutzbehörde und
    • zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum Datenschutzbeauftragten finden Sie auf der Datenschutz-Informationsseite ( https://datenschutz.stmk.gv.at).
  2. Im Zuge der Antragstellung ist die Einwilligung, dass die bekanntgegeben Daten (einschließlich aller Anhänge und Beilagen) zum Zweck der Verfahrensabwicklung automationsunterstützt verarbeiten werden dürfen, nötig.
    Diese Einwilligung kann jederzeit durch E-Mail an die zuständige Behörde widerrufen werden. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der auf ihrer Grundlage bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.