Pflegepersonen -
Unterbringung bei Pflegefamilien
Die Unterbringung von Minderjährigen bei Pflegefamilien/personen kann einerseits zeitlich eng begrenzt der Bewältigung von akuten Not und Krisensituationen dienen oder auch auf längere Dauer angelegt sein (Dauerpflegeplätze). Der Aufnahme eines Pflegekindes geht eine Pflegeplatzerhebung durch die Behörde voraus. Pflegepersonen müssen eine Pflegeperson-Schulung mit den entsprechenden Fortbildungen absolvieren. Pflegeplätze werden von der Pflegeaufsichtsbehörde kontrolliert.
- Alle allgemeinen Informationen
- zu den zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung,
Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und
Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit,
- zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichischen
Datenschutzbehörde und
- zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum
Datenschutzbeauftragten finden Sie auf der
Datenschutz-Informationsseite (
https://datenschutz.stmk.gv.at).
- Im Zuge der Antragstellung ist die Einwilligung, dass die
bekanntgegeben Daten (einschließlich aller Anhänge und Beilagen)
zum Zweck der Verfahrensabwicklung automationsunterstützt
verarbeiten werden dürfen, nötig.
Diese Einwilligung kann
jederzeit durch
E-Mail an die zuständige Behörde widerrufen
werden. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die
Rechtmäßigkeit der auf ihrer Grundlage bis zum Widerruf erfolgten
Verarbeitung nicht berührt.