Für die gewährten Leistungen der Mindestsicherung ist von
folgenden Personen Ersatz zu leisten:
-
Bezieherinnen und Beziehern:
wenn sie später zu einem nicht aus eigener
Erwerbstätigkeit erwirtschafteten Vermögen gelangen oder die
Ersatzforderung grundbücherlich sichergestellt wurde.
-
Erben der Bezieherin bzw. des Beziehers:
höchstens bis zum Wert des Nachlasses
Zuständige Stelle
Bezirkshauptmannschaft als Geschäftsstelle des
Sozialhilfeverbandes:
Erforderliche Unterlagen
- Lichtbildausweis
- Einkommensnachweis aller Familienmitglieder
- Einkommensnachweis
- bei Nichtösterreichern: Aufenthaltsbewilligung und
Familienbeihilfenbescheid
- Scheidungsurteil bzw. -beschluss
- Unterhaltsvergleiche bzw. -beschlüsse
- Vermögensnachweise
Kosten
Alle Erledigungen (z.B. Bescheide) und sonstige Amtshandlungen
(z.B. Anträge, Niederschriften) im Rahmen des Steiermärkischen
Mindestsicherungsgesetztes sind gebührenfrei.
Zu beachten! Die Behörde kann den Kostenersatz nur
innerhalb
von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres,
in dem die Leistungen zu Mindestsicherung in Anspruch genommen
wurden, geltend machen.
Ersatzansprüche, die
grundbücherlich sichergestellt sind, unterliegen
nicht der Verjährung.
- Im Zuge dieses Verfahrens bekanntgegebene Daten und jene
Daten, die die Behörde im Zuge des Ermittlungsverfahrens erhält,
werden auf Grund des Art. 6 Abs. 1 lit. c und e
Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den diesem
Verfahren zugrundliegenden Materiengesetzen
automationsunterstützt verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt zum
Zweck der Abwicklung des eingeleiteten Verfahrens, der
Beurteilung des Sachverhalts, der Erteilung der Bewilligung sowie
auch zum Zweck der Überprüfung.
- Die allgemeinen Informationen
- zu den zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung,
Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und
Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
- zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichische
Datenschutzbehörde;
- zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum
Datenschutzbeauftragten finden Sie auf der
Datenschutz-Informationsseite (
https://datenschutz.stmk.gv.at).