Die finanzielle Unterstützung aus öffentlicher Hand dient der Konzeption, Entwicklung, Produktion und Umsetzung kultureller und künstlerischer Vorhaben. Diese sollen gesellschaftliches Interesse wecken und für die Öffentlichkeit zugänglich sein. Voraussetzung ist ein konkreter Bezug zur Steiermark oder zum steirischen Kunst- und Kulturleben: die Steiermark kann als Produktionsort vorgesehen oder das Projekt für die Kunst- und Kulturszene der Steiermark thematisch, institutionell oder personell von besonderer Bedeutung sein. Gefördert werden:
Das Land Steiermark gewährt einerseits Einzelförderungen für zeitlich begrenzte Projekte. Andererseits werden Basisförderungen und mehrjährige Förderungsvereinbarungen für Vereine, Kulturinitiativen und Organisationen mit längerfristigen Konzepten und Strukturaufgaben vergeben.
Dies beinhaltet auch, dass eingereichte Projekte und Programme über ein ausgeglichenes und realistisches Finanzierungskonzept verfügen müssen.
Die Förderungsbereiche sind im Steiermärkischen Kultur- und Kunstförderungsgesetz festgelegt:
Förderungen können von natürlichen oder juristischen Personen beantragt werden. In allen Förderungsbereichen setzt das Land seinen Schwerpunkt auf die nachhaltige Weiterentwicklung von Gegenwartskunst und Gegenwartskultur im regionalen, nationalen und internationalen Kontext. Dazu gehören auch digitale und spartenübergreifende Kunstformen, künstlerisch-forschende, theoretische sowie Kunst und Kultur vermittelnde Ideen und Konzepte.
Auskünfte erhalten Sie bei:
Brigitte Feiertag, Tel. +43 316 877 4760
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 9 Kultur, Europa, Sport
[Zuständige Stelle / Formular...] |
Die Vergabe der Förderungen erfolgt auf Basis des im Kultur- und Kunstförderungsgesetz dargelegten Verfahrens. Ab einem Förderungswunsch über ? 3.500,-- erfolgt eine fachliche Beurteilung durch das Kulturkuratorium. Gegebenenfalls gibt es eine Vorprüfung durch die zuständigen FachexpertInnen.
Schwerpunktprogramme ("Calls") und Mehrjährige Förderungsvereinbarungen werden gesondert ausgeschrieben. Es gelten die in der Ausschreibung genannten Fristen und Ausschreibungsbedingungen.
Generelle Bekanntgabe für alle Förderungswerber (auch Einzelpersonen)
Vereine
Personen- und Kapitalgesellschaften (zB.: ARGE, OG, KG, GesmbH, AG)
Einzelunternehmer (natürliche Personen)
Interessensgemeinschaften
Name und Geburtsdatum des vertretungsbefugten Organs (die/der zu ungeteilter Hand Verantwortliche).
Privatstiftungen und Stiftungen des öffentlichen Rechts
Schulen
Universitäten
Gemeinden
Sonstige Rechtsformen zB Verbände, Genossenschaften
Bekanntgabe der entsprechenden Rechtspersönlichkeit sowie Vorlage der erforderlichen rechtlich relevanten Unterlagen und Dokumente.
Es fallen keine Kosten oder Gebühren an.