Die Befugnis zur vorübergehenden und gelegentlichen erwerbsmäßigen Unterweisung im Schilauf durch einen vom Personenkreis nach § 2 StGAB umfassten Dienstleister richtet sich nach den Bestimmungen des Steiermärkischen Gesetz über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (StGAB).
Die erstmalige Aufnahme der vorübergehenden und gelegentlichen erwerbsmäßigen Unterweisung im Schilauf ist der zuständigen Behörde vorher schriftlich unter Anschluss der erforderlichen Dokumente anzuzeigen. Die Meldung ist einmal jährlich zu erneuern, wenn die Dienstleisterin bzw. der Dienstleister beabsichtigt, während des betreffenden Jahres vorübergehend und gelegentlich erwerbsmäßigen Schiunterricht in der Steiermark zu erteilen.
Hinweis: Dokumente müssen nur dann neuerlich beigefügt werden, wenn sich eine wesentliche Änderung gegenüber der bereits bescheinigten Situation ergeben hat.
Die erfolgte Anzeige der vorübergehenden und gelegentlichen erwerbsmäßigen Unterweisung im Schilauf ist jährlich zu erneuern.
das Amt der Landesregierung Abteilung 9 Kultur, Europa, Sport
[Zuständige Stelle / Formular...] |
Die jeweilige Meldung erfolgt schriftlich an die zuständige Behörde.
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Eine elektronische bzw. händische Unterfertigung des Antrages ist nicht vorgesehen.
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
8010 Graz, Hofgasse 16
Gegen Bescheide kann Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht erhoben werden.
In der Beschwerde sind der angefochtene Bescheid und die Behörde, die ihn erlassen hat, zu bezeichnen. Sie hat ein Begehren zu enthalten und die Gründe, auf die sich die Behauptung der Rechtswidrigkeit stützt, darzulegen. Die Beschwerde ist binnen vier Wochen ab Zustellung des Bescheides schriftlich bei der jeweils zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde einzubringen und hat Angaben zu enthalten, die eine Beurteilung ihrer Rechtzeitigkeit möglich machen.
Die Beschwerde kann elektronisch eingebracht werden: Beschwerde im Verwaltungsverfahren.
EAP-Steiermark
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 12 - Wirtschaft und Tourismus
8020 Graz, Nikolaiplatz 3
Telefon: +43 316 877 4231
E-Mail: Homepage:
https://eap.stmk.gv.at
11.12.2020