Abfallbehandlungsanlagen -
Ortsfeste Abfallbehandlungsanlagen - Genehmigung
Die Errichtung, der Betrieb und eine wesentliche Änderung einer
ortsfesten Abfallbehandlungsanlage müssen von der zuständigen
Stelle genehmigt werden.
Fristen
Rechtzeitig vor Errichtung/Betrieb/wesentlicher Änderung der
Anlage
Zuständige Stelle
Die Abfallwirtschaftsbehörde, die für den Betriebsstandort
örtlich zuständig ist
Verfahrensablauf
Es ist kein besonderer Verfahrensablauf zu beachten.
Erforderliche Unterlagen
Dem Antrag auf Genehmigung müssen folgende Unterlagen in
vierfacher Ausfertigung angeschlossen werden:
- Angaben über die Eignung des vorgesehenen Standortes
- Angaben über Art, Zweck, Umfang und Dauer des Projekts
- Grundbücherliche Bezeichnung der von der Behandlungsanlage
betroffenen Liegenschaft mit Angabe der Eigentümerin/des
Eigentümers und Beilage eines amtlichen Grundbuchsauszugs (nicht
älter als sechs Wochen)
- Wenn die Antragstellerin/der Antragsteller nicht selbst
Eigentümerin/Eigentümer ist: zusätzlich Zustimmungserklärung der
Liegenschaftseigentümerin/des Liegenschaftseigentümers, auf
deren/dessen Liegenschaft die Behandlungsanlage errichtet werden
soll
- Bekanntgabe der Inhaberin/des Inhabers über rechtmäßig
ausgeübte Wassernutzungen
- Betriebsbeschreibung (einschließlich Angaben der zu
behandelnden Abfallarten, Behandlungsverfahren, der Kapazität und
eines Verzeichnisses der Maschinen und sonstigen
Betriebseinrichtungen)
- Für Anlagen zur Verbrennung oder Mitverbrennung mit
energetischer Verwertung eine Darstellung der
Energieeffizienz
- Baubeschreibung mit den erforderlichen Plänen und
Skizzen
- Abfallwirtschaftskonzept
- Beschreibung der zu erwartenden Emissionen der
Behandlungsanlage und Angaben über die Vermeidung oder - sofern
dies nicht möglich ist - die Verringerung der Emissionen
- Beschreibung der Vorkehrungen zur Einhaltung der
Behandlungspflichten nach dem Abfallwirtschaftsgesetz
Beim Beantragen der Genehmigung eines Deponieprojekts müssen
folgende Unterlagen in vierfacher Ausfertigung
zusätzlich angeschlossen werden:
- Angaben zu den hydrologischen, geologischen und
wasserwirtschaftlichen Merkmalen des Standortes
- Angaben über die Deponie(unter)klasse und das vorgesehene
Gesamtvolumen
- Betriebs- und Überwachungsplan (einschließlich einer
Beschreibung der zum Schutz der Umwelt, insbesondere der Luft und
der Gewässer, vorgesehenen Maßnahmen unter Angabe der
vorgesehenen Messverfahren, Angaben zu den deponietechnischen
Anforderungen und den sicherheitstechnischen Maßnahmen)
- Angaben über Maßnahmen zur Verhinderung von Unfällen und zur
Begrenzung von deren Folgen für die Menschen und die Umwelt
- Angaben über die für die Stilllegung des Deponiebetriebs
vorgesehenen Maßnahmen (vorläufiger Stilllegungsplan) und die
Nachsorgemaßnahmen, insbesondere ein Überwachungsplan
- Angaben über die Art und Höhe der Sicherstellung
- Darstellung der Abdeckung der Kosten der Errichtung, der
geschätzten Kosten des Betriebs, der Stilllegung und der
Nachsorge im in Rechnung zu stellenden Entgelt für die Ablagerung
aller Abfälle auf der Deponie
Kosten
Die Kosten richten sich nach verschiedenen Abgaben- und
Gebührenverordnungen. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei der
zuständigen Stelle.
- Im Zuge dieses Verfahrens bekanntgegebene Daten und jene
Daten, die die Behörde im Zuge des Ermittlungsverfahrens erhält,
werden auf Grund des Art. 6 Abs. 1 lit. c und e
Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den diesem
Verfahren zugrundliegenden Materiengesetzen
automationsunterstützt verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt zum
Zweck der Abwicklung des eingeleiteten Verfahrens, der
Beurteilung des Sachverhalts, der Erteilung der Bewilligung sowie
auch zum Zweck der Überprüfung.
- Die allgemeinen Informationen
- zu den zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung,
Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und
Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
- zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichische
Datenschutzbehörde;
- zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum
Datenschutzbeauftragten finden Sie auf der
Datenschutz-Informationsseite (
https://datenschutz.stmk.gv.at).
Für den Inhalt verantwortlich
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und
Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft