Inhaberinnen/Inhaber von Deponien müssen die im vorangegangenen Kalenderjahr
als elektronische "Abfall-Input-Output-Meldung" über edm.gv.at an das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) melden.
Voraussetzung für die Abgabe der Meldungen ist die (einmalige) Registrierung im Zentralen Anlagenregister (ZAReg).
Die Meldung muss jeweils bis zum 15. März des auf den Berichtszeitraum folgenden Kalenderjahres erfolgen.
Die Deponieinhaberin/der Deponieinhaber loggt sich mit ihren/seinen Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) auf edm.gv.at in das Register ein und lädt dort unter "Meldewesen" in der Anwendung " e Bilanzen" die Deponiemeldung ( XML -Datei)??????? hoch .
Die Deponiemeldung muss als XML -Datei in edm.gv.at ( ? BMLUK ) hochgeladen werden. Die erforderlichen Inhalte und Strukturierungen sind in der Deponieverordnung vorgegeben.
Hilfestellung finden Sie auf edm.gv.at ( ? BMLUK ) .
Die erforderlichen Daten bzw. das erforderliche Dateiformat für die elektronische Übermittlung ist auf dem edm.gv.at veröffentlicht.
Es fallen keine Gebühren und Abgaben an.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft
1. Januar 2024