Es müssen elektronische Meldungen über die in Verkehr gesetzten Elektrogeräte und über die jeweils zurückgenommenen bzw. gesammelten sowie wiederverwendeten bzw. verwerteten Elektroaltgeräte übermittelt werden.
In der Elektroaltgeräteverordnung (EAG-VO) werden folgende Rollen unterschieden:
Die genauen Meldeinhalte sind der EAG-VO zu entnehmen.
Für die Abgabe der Meldungen ist die Registrierung im elektronischen Stammdatenregister notwendig, welche auf edm.gv.at( ? BMLUK ) beantragt werden muss.
Nach der Registrierung und Anmeldung (Eingabe der übermittelten Zugangsdaten) können die erforderlichen Meldungen auf edm.gv.at durchgeführt werden.
edm.gv.at ermöglicht neben der Einmeldung der von den Herstellern in Verkehr gesetzten Elektrogeräte auch die Abholung von den rund 2.000 registrierten Sammelstellen in Österreich, die über eine Abholkoordinierung der EAK einem Sammel- und Verwertungssystem zugeteilt sind.
Es fallen keine Gebühren und Abgaben an.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft
17. Januar 2024