Die Förderungsaktion "Reparatur-Prämie Steiermark - Förderung von Reparaturdienstleistungen für Privatpersonen" dient der Ressourcenschonung durch Reparatur von defekten, aber noch reparierbaren Elektro-Haushaltsgeräten (ReUse).
Je Haushalt und Kalenderjahr wird ein Betrag von 50% der Reparaturkosten, jedoch max. 100 Euro, gefördert.
Förderungen werden ausschließlich für Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in der Steiermark, ausgenommen Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Graz, bereitgestellt. Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Graz können die " Reparaturmaßnahmen - Förderung" der Stadt Graz in Anspruch nehmen. Gefördert werden nur Reparaturdienstleistungen, welche von dazu berechtigten Gewerbeunternehmen, die im " Reparaturführer Österreich - Bundesland Steiermark" angeführt sind, vorgenommen werden.
Die Förderungsaktion "Reparatur-Prämie Steiermark" zur Förderung von Reparaturdienstleistungen für Privatpersonen beginnt mit dem 01.01.2019 und endet nach Verbrauch der dafür vorgesehenen Mittel in der Höhe von ? 50.000, spätestens jedoch am 31.12.2019.
Amt der Steiermärkischen Landesregierung Abteilung 14 Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit
[Zuständige Stelle / Formular...] |
Der Antrag zur Förderung ist nach Durchführung der Maßnahme, spätestens jedoch vier Wochen nach Ausstellung der maßgeblichen Rechnung, ab 1.2.2019 ONLINE mittels elektronischem Antragsformular inkl. detailliert aufgeschlüsselter Rechnung (mit Art der Reparatur) und einem Zahlungsnachweis (z.B. Bon aus Registrierkassa) beim Förderungsgeber einzureichen. Alternativ kann in Ausnahmefällen ab 01.02.2019 die Antragstellung auch in Papierform im Postweg an die Adresse des Förderungsgebers erfolgen.
Für die Bearbeitung des Förderungsansuchens sind neben einem vollständig ausgefüllten und unterfertigten
an den Förderungsgeber zu übermitteln.
Bei der elektronischen Abwicklung des Förderungsantrages (ONLINE-Formular) entstehen für den/die Förderungswerber/in keine Kosten.
Elektrogeräte im Sinne dieser Förderung sind haushaltsübliche Elektrogeräte, wie insbesondere:
Im Zweifelsfall entscheidet die Förderungsstelle, ob ein haushaltübliches Elektrogerät vorliegt.