Reparatur-Prämie Steiermark

  

Allgemeine Informationen

Die Förderungsaktion "Reparatur-Prämie Steiermark - Förderung von Reparaturdienstleistungen für Privatpersonen" dient der Ressourcenschonung durch Reparatur von defekten, aber noch reparierbaren Elektro-Haushaltsgeräten (ReUse).

Je Haushalt und Kalenderjahr wird ein Betrag von 50% der Reparaturkosten, jedoch max. 100 Euro, gefördert.

  

Voraussetzungen

Förderungen werden ausschließlich für Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in der Steiermark, ausgenommen Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Graz, bereitgestellt. Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Graz können die " Reparaturmaßnahmen - Förderung" der Stadt Graz in Anspruch nehmen. Gefördert werden nur Reparaturdienstleistungen, welche von dazu berechtigten Gewerbeunternehmen, die im " Reparaturführer Österreich - Bundesland Steiermark" angeführt sind, vorgenommen werden.

  

Fristen

Die Förderungsaktion "Reparatur-Prämie Steiermark" zur Förderung von Reparaturdienstleistungen für Privatpersonen beginnt mit dem 01.01.2019 und endet nach Verbrauch der dafür vorgesehenen Mittel in der Höhe von ? 50.000, spätestens jedoch am 31.12.2019.

  

Zuständige Stelle

Amt der Steiermärkischen Landesregierung Abteilung 14 Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit

[Zuständige Stelle / Formular...]
  

Verfahrensablauf

Der Antrag zur Förderung ist nach Durchführung der Maßnahme, spätestens jedoch vier Wochen nach Ausstellung der maßgeblichen Rechnung, ab 1.2.2019 ONLINE  mittels elektronischem Antragsformular inkl. detailliert aufgeschlüsselter Rechnung (mit Art der Reparatur) und einem Zahlungsnachweis (z.B. Bon aus Registrierkassa) beim Förderungsgeber einzureichen. Alternativ kann in Ausnahmefällen ab 01.02.2019 die Antragstellung auch in Papierform im Postweg an die Adresse des Förderungsgebers erfolgen.

  

Erforderliche Unterlagen

Für die Bearbeitung des Förderungsansuchens sind neben einem vollständig ausgefüllten und unterfertigten

  • Antragsformular eine
  • Rechnungskopie inkl. Zahlungsbeleg

an den Förderungsgeber zu übermitteln.

  

Kosten

Bei der elektronischen Abwicklung des Förderungsantrages (ONLINE-Formular) entstehen für den/die Förderungswerber/in keine Kosten.

  

Zusätzliche Informationen

Elektrogeräte im Sinne dieser Förderung sind haushaltsübliche Elektrogeräte, wie insbesondere:

  • Bildschirme und Monitore
  • Bügeleisen
  • Elektroherde, -backöfen und -kochplatten
  • Geräte der Unterhaltungselektronik (Fernseher, DVD-, CD-, MP3-Spieler)
  • Geschirrspüler
  • Kaffeemaschinen
  • IT- und Telekommunikationsgeräte
  • Kleinwerkzeuge - elektrisch oder elektronisch (Akkuschrauber)
  • Körper- und Haarpflegegeräte (Haartrockner, Glätteisen, Rasierapparate)
  • Küchengeräte (Küchenmaschinen, Toaster, Mikrowellengeräte)
  • Kühl- und Gefrierschränke
  • Leuchten
  • Laptops, Notebooks, PCs
  • Nähmaschinen, Stick- und Strickmaschinen
  • Spielzeug, - elektrisch oder elektronisch
  • Staubsauger
  • Waschmaschinen und Wäschetrockner
  • Wasserkocher

Im Zweifelsfall entscheidet die Förderungsstelle, ob ein haushaltübliches Elektrogerät vorliegt.

  

Datenschutzrechtliche Informationen

  1. Mit der Antragstellung wird zur Kenntnis genommen, dass die/der FörderungsgeberIn ermächtigt ist, alle im Förderungsantrag enthaltenen, die Förderungswerberinnen/Förderungswerber und Förderungsnehmerinnen/Förderungsnehmer betreffenden personenbezogenen Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b Datenschutz-Grundverordnung für Zwecke der Anbahnung und des Abschlusses des Förderungsvertrages automationsunterstützt verarbeitet werden.
  2. Die gemäß Z 1 verarbeiteten Daten werden in Anlehnung an die steuerrechtlichen Vorgaben sieben Jahre gespeichert.
  3. Auf der Datenschutz-Informationsseite des Förderungsgebers ( https://datenschutz.stmk.gv.at) werden alle relevanten Informationen insbesondere zu folgenden Punkten veröffentlicht:
    • zu zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
    • zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichischen Datenschutzbehörde;
    • zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum/zur Datenschutzbeauftragten.