Luftfahrt -
Außenlandebewilligung - Antrag
Mit diesem Formular können
Halter*innen oder
verantwortliche Pilot*innen eines
Zivilluftfahrzeuges um Erteilung der luftfahrtrechtlichen
Bewilligung beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung ansuchen.
Es handelt sich hier ausschließlich um Abflüge und
Landungen außerhalb eines Flugplatzes.
Über die Bewilligung entscheidet der
Landeshauptmann.
Rechtliche Grundlage dafür sind § 9 Luftfahrtgesetz 1957
(LFG).
Eine Bewilligung
- wird befristet und, insoweit dies zur Wahrung der
öffentlichen Interessen erforderlich ist, mit Bedingungen und
Auflagen erteilt bzw
- wird unverzüglich widerrufen, wenn eine der Voraussetzungen,
die zu ihrer Erteilung geführt haben, nicht oder nicht mehr
vorliegt oder gegen Auflagen verstoßen wurde.
Zuständige Stelle
Amt der Steiermärkischen Landesregierung Referat
Verkehrsbehörde
Kosten
Für die Erteilung dieser Berechtigung ist eine Verwaltungsabgabe
von
-
6,50
Euro für
Einzelfälle
-
27,20
Euro für
unbestimmte Anzahl von Fällen
zu entrichten.
- Die Bewilligung wird befristet erteilt. Wenn es das
öffentliche Interesse erfordert, werden an die Bewilligung
Bedingungen oder Auflagen gebunden.
- Die Bewilligung kann unverzüglich widerrufen werden:
- wenn eine Voraussetzung, die zu ihrer Erteilung geführt
hat, nicht oder nicht mehr vorliegt
- oder wenn gegen Auflagen verstoßen wurde.
- Im Zuge dieses Verfahrens bekanntgegebene Daten und jene
Daten, die die Behörde im Zuge des Ermittlungsverfahrens erhält,
werden auf Grund des Art. 6 Abs. 1 lit. c und e
Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den diesem
Verfahren zugrundliegenden Materiengesetzen
automationsunterstützt verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt zum
Zweck der Abwicklung des eingeleiteten Verfahrens, der
Beurteilung des Sachverhalts, der Erteilung der Bewilligung sowie
auch zum Zweck der Überprüfung.
- Die allgemeinen Informationen
- zu den zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung,
Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und
Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
- zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichische
Datenschutzbehörde;
- zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum
Datenschutzbeauftragten finden Sie auf der
Datenschutz-Informationsseite (
https://datenschutz.stmk.gv.at).