Luftfahrt -
Hubschrauberaußenlandebewilligung - Antrag
Mit diesem Formular können
Luftfahrtunternehmen um Erteilung der
luftfahrtrechtlichen Bewilligung für das/die angeführte/n
Zivilluftfahrzeug/e, zum Zweck eines Personentransportes, beim Amt
der Steiermärkischen Landesregierung ansuchen. Es handelt sich hier
ausschließlich um Abflüge und
Landungen außerhalb eines Flugplatzes.
Über die Bewilligung der Hubschrauberaußenlandung entscheidet
der
Landeshauptmann.
Rechtliche Grundlage dafür sind § 9
Abs. 2 und § 140
Abs. 2 Luftfahrtgesetz 1957 (LFG), BGBL
Nr. 253/1957 i.d.g.F.
Voraussetzungen
- Die juristische
bzw. einzelne Person muss
über einen
Pilotenschein verfügen.
- Es muss sich um ein
Zivilluftfahrzeug handeln, wie
z.B. Hubschrauber.
-
Öffentliche Interessen dürfen dem Vorhaben
nicht entgegenstehen.
- Es muss die Möglichkeit gegeben sein, auf dem Außenlandeplatz
landen zu können.
Fristen
Die Antragstellung ist an
keine Fristen gebunden.
Zuständige Stelle
das Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Erforderliche Unterlagen
Es sind
keine Beilagen erforderlich.
Kosten
Für die Erteilung dieser Berechtigung ist eine Verwaltungsabgabe
von
-
? 6,50 für
einmalige Landungen
-
? 27,20 für
mehrmalige Landungen
zu entrichten.
- Die Bewilligung wird befristet erteilt. Wenn es das
öffentliche Interesse erfordert, werden an die Bewilligung
Bedingungen oder Auflagen gebunden.
- Die Bewilligung kann unverzüglich widerrufen werden:
- wenn eine Voraussetzung, die zu ihrer Erteilung geführt
hat, nicht oder nicht mehr vorliegt
- oder wenn gegen Auflagen verstoßen wurde.
- Im Zuge dieses Verfahrens bekanntgegebene Daten und jene
Daten, die die Behörde im Zuge des Ermittlungsverfahrens erhält,
werden auf Grund des Art. 6 Abs. 1 lit. c und e
Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den diesem
Verfahren zugrundliegenden Materiengesetzen
automationsunterstützt verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt zum
Zweck der Abwicklung des eingeleiteten Verfahrens, der
Beurteilung des Sachverhalts, der Erteilung der Bewilligung sowie
auch zum Zweck der Überprüfung.
- Die allgemeinen Informationen
- zu den zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung,
Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und
Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
- zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichische
Datenschutzbehörde;
- zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum
Datenschutzbeauftragten finden Sie auf der
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https://datenschutz.stmk.gv.at).