Um eine Lautsprecherwerbung mit einem Kraftfahrzeug auf Straßen
mit öffentlichem Verkehr durchzuführen, ist eine behördliche
Bewilligung erforderlich.
Welche Behörde zuständig ist, hängt davon ab, ob die
Lautsprecherwerbung innerhalb einer Gemeinde, eines Bezirkes oder
eines/mehrerer Bundesländer durchgeführt wird.
Die Bewilligung von Lautsprecherwerbungen auf Straßen mit
öffentlichem Verkehr wird durch die Straßenverkehrordnung (
StVO) geregelt.
Fristen
Die Antragstellung ist an keine Fristen gebunden.
Hinweis: Damit die Lautsprecherwerbung zur
geplanten Zeit durchgeführt werden kann, müssen Sie eine
Bearbeitungsdauer von zwei bis drei Wochen berücksichtigen.
Kosten
- für den
Antrag: 14,30 Euro pro Fahrzeug
- Für
jede Beilage, die dem Antrag anzuschließen ist,
ist eine Gebühr zu entrichten. Sie beträgt 3,90 Euro je Din
A3-Blatt. Ist die Beilage größer als ein DIN A3-Blatt, dann
beträgt die Gebühr je Papierblatt 7,20 Euro. Die Gebühr beträgt
höchstens 21,80 Euro.
-
Bewilligung für
- bis zu sieben Tage: 55,90 Euro pro Fahrzeug
- längerfriste Bewilligungen: 195,50 Euro pro Fahrzeug
- Im Zuge dieses Verfahrens bekanntgegebene Daten und jene
Daten, die die Behörde im Zuge des Ermittlungsverfahrens erhält,
werden auf Grund des Art. 6 Abs. 1 lit. c und e
Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den diesem
Verfahren zugrundliegenden Materiengesetzen
automationsunterstützt verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt zum
Zweck der Abwicklung des eingeleiteten Verfahrens, der
Beurteilung des Sachverhalts, der Erteilung der Bewilligung sowie
auch zum Zweck der Überprüfung.
- Die allgemeinen Informationen
- zu den zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung,
Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und
Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
- zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichische
Datenschutzbehörde;
- zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum
Datenschutzbeauftragten finden Sie auf der
Datenschutz-Informationsseite (
https://datenschutz.stmk.gv.at).