Die Veranstalterin bzw. der Veranstalter benötigt eine
Bewilligung durch die zuständige Behörde, um eine sportliche
Veranstaltung (wie z.B. Wettlaufen oder Wettfahren) auf Straßen mit
öffentlichem Verkehr durchzuführen.
Voraussetzungen
Die zuständige Behörde kann die Bewilligung für die Durchführung
der Sportveranstaltung erteilen, wenn die Veranstaltung
- die
Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des
Vekehrs aufrecht bleibt und
- schädliche Einwirkungen auf die Bevölkerung und die Umwelt
durch Lärm, Geruch oder Schadstoffe nicht zu erwarten sind.
Erforderliche Unterlagen
Dem Antrag, aus dem Informationen über die betroffenen Straßen,
Art und Dauer der Veranstaltung sowie Beeinträchtigungen für die
Verkehrsteilnehmer hervorgehen, sind folgende Unterlagen
beizulegen:
- detailierter Zeitplan
- Streckenplan
Kosten
- für
den Antrag: 14,30 Euro
- Für jede
Beilage, die dem Antrag anzuschließen ist, ist
eine Gebühr zu entrichten. Sie beträgt 3,90 Euro je Din A3-Blatt.
Ist die Beilage größer als ein DIN A3-Blatt, dann beträgt die
Gebühr je Papierblatt 7,20 Euro. Die Gebühr beträgt höchstens
21,80 Euro.
- für die
Bewilligung:
- mit Kraftfahrzeugen:
- Geschwindigkeitsbewerb: 83,70 Euro
- kein Geschwindigkeitsbewerb: 55,90 Euro
- ohne Kraftfahrezuge: 21 Euro
- Im Zuge dieses Verfahrens bekanntgegebene Daten und jene
Daten, die die Behörde im Zuge des Ermittlungsverfahrens erhält,
werden auf Grund des Art. 6 Abs. 1 lit. c und e
Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den diesem
Verfahren zugrundliegenden Materiengesetzen
automationsunterstützt verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt zum
Zweck der Abwicklung des eingeleiteten Verfahrens, der
Beurteilung des Sachverhalts, der Erteilung der Bewilligung sowie
auch zum Zweck der Überprüfung.
- Die allgemeinen Informationen
- zu den zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung,
Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und
Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
- zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichische
Datenschutzbehörde;
- zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum
Datenschutzbeauftragten finden Sie auf der
Datenschutz-Informationsseite (
https://datenschutz.stmk.gv.at).