IPPC-Anlagen -
IPPC-Behandlungsanlagen - Besondere Meldepflichten
Die Inhaberin/der Inhaber einer
IPPC
-Behandlungsanlage (ausgenommen einer Deponie) muss der
zuständigen Stelle alle
Störungen und Unfälle mit erheblichen Umweltauswirkungen
melden.
Die Inhaberin/der Inhaber einer
IPPC
-Behandlungsanlage, die in einem Ballungsraum einer
Bevölkerungszahl über 100.000 liegt, muss der zuständigen Stelle
die Lärmemissionen dieser
IPPC
-Behandlungsanlage (bezogen auf die Lärmquelle und die
Betriebsanlagengrenze) und deren Quellen melden.
Fristen
- Meldung bei
Störungen und Unfällen mit erheblichen
Umweltauswirkungen:
unverzüglich
- Meldung der
Lärmemissionen :
bis längstens vier Wochen nach der
rechtskräftigen Genehmigung der
IPPC
-Behandlungsanlage oder nach der rechtskräftigen Genehmigung
einer wesentlichen Änderung dieser Anlage
Zuständige Stelle
Die Abfallwirtschaftsbehörde, die für den Betriebsstandort
örtlich zuständig ist
Erforderliche Unterlagen
Mindestinhalte der Meldungen:
- Angaben über die Störung oder den Unfall und die damit
verbundenen Umweltauswirkungen
- Angaben über die Lärmemissionen bezogen auf die Lärmquelle
und die Betriebsanlagengrenze und die Quelle der
Lärmemissionen
Kosten
Es fallen keine Gebühren und Abgaben an.
- Im Zuge dieses Verfahrens bekanntgegebene Daten und jene
Daten, die die Behörde im Zuge des Ermittlungsverfahrens erhält,
werden auf Grund des Art. 6 Abs. 1 lit. c und e
Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den diesem
Verfahren zugrundliegenden Materiengesetzen
automationsunterstützt verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt zum
Zweck der Abwicklung des eingeleiteten Verfahrens, der
Beurteilung des Sachverhalts, der Erteilung der Bewilligung sowie
auch zum Zweck der Überprüfung.
- Die allgemeinen Informationen
- zu den zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung,
Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und
Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
- zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichische
Datenschutzbehörde;
- zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum
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Für den Inhalt verantwortlich
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Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft