Besichtigungen von Bergbaubetrieben zu Vergnügungszwecken (Fremdenbefahrungen) bedürfen der Bewilligung der Behörde.
Voraussetzungen
Die Bewilligung wird erteilt, wenn die Sicherheitsmaßnahmen ausreichend sind, fachkundige Führerinnen/Führer zur Verfügung stehen und Bergbautätigkeiten nicht behindert werden.
Fristen
Die Bewilligung muss vor Beginn der Fremdenbefahrungen erteilt werden.
Zuständige Stelle
- Für Bergbaubetriebe, die der Aufsicht einer Bezirksverwaltungsbehörde unterstehen:
- Die Bezirkshauptmannschaft
- In Statutarstädten: der Magistrat
- In Wien: die Magistratischen Bezirksämter
- Für Bergbaubetriebe, die der Aufsicht des BMLRT unterstehen: das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (BMLRT)
Kosten
- Antrag:
- 47,30 Euro Bundesgebühr
- Beilagen: 3,90 Euro pro Bogen
- Endgültige Verwaltungsentscheidung:
- Bei Bewilligung: 6,50 Euro Verwaltungsabgabe und 83,60 Euro Bundesgebühr für den ersten Bogen und 14,30 Euro Bundesgebühr für weitere Bögen
- Bei Versagung: gebührenfrei
Fragen & Antworten
Es steht keine Experteninformation zur Verfügung.
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