Bilanzbuchhalter -
Bilanzbuchhaltungsberufe - Zweigstelle
Die Errichtung einer Zweigstelle ist der Behörde unverzüglich zu melden. Die Zweigstellen müssen von Amts wegen in das von der Behörde zu führende Register eingetragen werden. Bei Schließung einer Zweigstelle muss diese aus dem Register gestrichen werden.
Fristen
Die Meldung der Errichtung einer Zweigstelle muss unverzüglich erfolgen.
Zuständige Stelle
Der Präsident der Wirtschaftskammer Österreich/Bilanzbuchhaltungsbehörde (? WKO)
Fragen & Antworten
Es steht keine Experteninformation zur Verfügung.
- Im Zuge dieses Verfahrens bekanntgegebene Daten und jene
Daten, die die Behörde im Zuge des Ermittlungsverfahrens erhält,
werden auf Grund des Art. 6 Abs. 1 lit. c und e
Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den diesem
Verfahren zugrundliegenden Materiengesetzen
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Beurteilung des Sachverhalts, der Erteilung der Bewilligung sowie
auch zum Zweck der Überprüfung.
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