Messen und Eichen -
Öffentliche Wägeanstalt - Betrieb
Öffentliche Wägeanstalten sind Rechtsträger, welche zu Abwägungen von Erzeugnissen und der Ausstellung von Bescheinigungen über das Wägeergebnis von der Eichbehörde durch Bescheid ermächtigt worden sind.
Voraussetzungen
Erfüllung der in § 62a Maß- und Eichgesetz (MEG) und in der Verordnung des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen vom 11. Oktober 1995 betreffend die Anforderungen an öffentliche Wägeanstalten festgelegten Anforderungen
Zuständige Stelle
- Das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (? BEV)
- Jedes Eichamt (? BEV)
Fragen & Antworten
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