Die Ausstellung eines eigenen Identitätsausweises für Kinder ist möglich, muss aber bei einem Alter des Kindes unter 14 Jahren von der gesetzlichen Vertreterin/dem gesetzlichen Vertreter beantragt werden.
Durch die körperlichen Veränderungen eines Kindes muss - in entsprechend kurzen Intervallen - ein neuer Identitätsausweis beantragt werden.
ACHTUNG
Eine Eintragung des Kindes in den Identitätsausweis ist
nicht möglich.
Weitere Informationen zum eigenen Identitätsausweis für Kinder.
Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Identitätsausweises ist die österreichische Staatsbürgerschaft (§35a SPG).
Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.
Diese Gebühr ist eine Pauschalgebühr, d.h. es sind keine weiteren Gebühren zu entrichten (z.B. für Beilagen).