Deponie
Es werden folgende Leistungen zum Thema Deponie angeboten:
Deponien sind Anlagen, die zur langfristigen Ablagerung von Abfällen oberhalb oder unterhalb der Erdoberfläche errichtet oder verwendet werden. Der Inhaber der Deponie hat die Errichtung einer Deponie der Behörde anzuzeigen. Es dürfen erst nach einer Überprüfung der Anlagen und der Maßnahmen Abfälle in die Deponie eingebracht werden. Die abgelagerten Abfallmengen und die Restkapazität des vorangegangenen Kalenderjahres muss vom Inhaber der Deponie der Behörde gemeldet werden.
- Im Zuge dieses Verfahrens bekanntgegebene Daten und jene
Daten, die die Behörde im Zuge des Ermittlungsverfahrens erhält,
werden auf Grund des Art. 6 Abs. 1 lit. c und e
Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den diesem
Verfahren zugrundliegenden Materiengesetzen
automationsunterstützt verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt zum
Zweck der Abwicklung des eingeleiteten Verfahrens, der
Beurteilung des Sachverhalts, der Erteilung der Bewilligung sowie
auch zum Zweck der Überprüfung.
- Die allgemeinen Informationen
- zu den zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung,
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Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
- zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichische
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