Kompostverordnung
Es werden folgende Leistungen zum Thema Kompostverordnung angeboten:
Die Kompostverordnung normiert bundesweit einheitliche
Anforderungen an Komposte aus Abfällen, die als Produkte in Verkehr
gebracht werden. Komposte aus Abfällen dürfen nur in Verkehr
gebracht werden, wenn sie die Anforderungen dieser Verordnung
erfüllen.
Aufbereiter gemäß Kompostverordnung haben spezielle
Aufzeichnungen zu führen. dies gilt auch für die Herstellung bzw.
den Import von Kompost.
- Im Zuge dieses Verfahrens bekanntgegebene Daten und jene
Daten, die die Behörde im Zuge des Ermittlungsverfahrens erhält,
werden auf Grund des Art. 6 Abs. 1 lit. c und e
Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den diesem
Verfahren zugrundliegenden Materiengesetzen
automationsunterstützt verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt zum
Zweck der Abwicklung des eingeleiteten Verfahrens, der
Beurteilung des Sachverhalts, der Erteilung der Bewilligung sowie
auch zum Zweck der Überprüfung.
- Die allgemeinen Informationen
- zu den zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung,
Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und
Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
- zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichische
Datenschutzbehörde;
- zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum
Datenschutzbeauftragten finden Sie auf der
Datenschutz-Informationsseite (
https://datenschutz.stmk.gv.at).