Umweltverträglichkeitsprüfung
Es werden folgende Leistungen zum Thema Umweltverträglichkeitsprüfung angeboten:
Die Aufgabe der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) besteht
darin, unter Beteiligung der Öffentlichkeit auf fachlicher
Grundlage die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen
festzustellen, zu beschreiben und zu bewerten, die ein Vorhaben
- auf Menschen, Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume,
- auf Boden, Wasser, Luft und Klima,
- auf die Landschaft und
- auf Sach- und Kulturgüter
hat oder haben kann, wobei Wechselwirkungen mehrerer
Auswirkungen untereinander einzubeziehen sind.
Nähere Informationen zu Umweltverträglichkeitsprüfungen in der
Steiermark finden Sie unter
www.umwelt.steiermark.at.
- Im Zuge dieses Verfahrens bekanntgegebene Daten und jene
Daten, die die Behörde im Zuge des Ermittlungsverfahrens erhält,
werden auf Grund des Art. 6 Abs. 1 lit. c und e
Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den diesem
Verfahren zugrundliegenden Materiengesetzen
automationsunterstützt verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt zum
Zweck der Abwicklung des eingeleiteten Verfahrens, der
Beurteilung des Sachverhalts, der Erteilung der Bewilligung sowie
auch zum Zweck der Überprüfung.
- Die allgemeinen Informationen
- zu den zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung,
Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und
Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
- zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichische
Datenschutzbehörde;
- zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum
Datenschutzbeauftragten finden Sie auf der
Datenschutz-Informationsseite (
https://datenschutz.stmk.gv.at).