Identitätsausweis
Es werden folgende Leistungen zum Thema Identitätsausweis angeboten:
Mit einer
Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz wurde ein
Identitätsausweis für österreichische
Staatsbürgerinnen/Staatsbürger geschaffen, der dem
internationalen Standard bei Identitätsdokumenten entsprechend als
Plastikkarte im Format der Scheckkarte, Kreditkarte, Kundenkarte
usw. ausgegeben wird. Dieser Ausweis ist mit modernsten,
fälschungssicheren Methoden hergestellt und aufgrund seines
Materials besonders langlebig und widerstandsfähig.
Das Format des Identitätsausweises hat den Vorteil, dass die
Staatsbürgerin/der Staatsbürger den Ausweis jederzeit bei sich
führen kann und sich damit gegenüber Behörden, Sicherheitsorganen
und im privaten Bereich ausweisen kann.
ACHTUNG
Der Identitätsausweis gilt als Ausweisdokument innerhalb des
Landes, stellt jedoch
keinen Passersatz dar, wie der
Personalausweis.
Weitere Informationen zum Identitätsausweis finden Sie auf
oesterreich.gv.at.
- Im Zuge dieses Verfahrens bekanntgegebene Daten und jene
Daten, die die Behörde im Zuge des Ermittlungsverfahrens erhält,
werden auf Grund des Art. 6 Abs. 1 lit. c und e
Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den diesem
Verfahren zugrundliegenden Materiengesetzen
automationsunterstützt verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt zum
Zweck der Abwicklung des eingeleiteten Verfahrens, der
Beurteilung des Sachverhalts, der Erteilung der Bewilligung sowie
auch zum Zweck der Überprüfung.
- Die allgemeinen Informationen
- zu den zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung,
Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und
Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
- zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichische
Datenschutzbehörde;
- zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum
Datenschutzbeauftragten finden Sie auf der
Datenschutz-Informationsseite (
https://datenschutz.stmk.gv.at).