Strahlenschutztechnische Einrichtungen - Notfallvorsorge und -reaktion bei Tätigkeiten

  

Allgemeine Informationen

Die Anforderungen an die Notfallvorsorge und Notfallreaktion bei Tätigkeiten folgen in den Neufassungen des Strahlenschutzgesetzes 2020 (StrSchG 2020) und der Allgemeinen Strahlenschutzverordnung 2020 (AllgStrSchV 2020) einem abgestuften Zugang. Das bedeutet, dass die jeweiligen behördlichen Vorgaben für bestimmte Tätigkeiten dem unterschiedlichen Strahlenrisiko, das mit der jeweiligen Tätigkeit verbunden ist, Rechnung tragen. Demnach haben Unternehmen, die Tätigkeiten mit höherem Gefahrenpotential ausüben, umfangreichere Vorkehrungen zu treffen als jene, die Tätigkeiten mit geringerem Gefahrenpotential ausüben. Dies betrifft auch die Antragsunterlagen für das Bewilligungsverfahren. Bei Tätigkeiten mit höherem Gefahrenpotential ist dem Antrag auf Bewilligung einer Tätigkeit eine Sicherheitsanalyse und ein Notfallplan anzuschließen. Für Tätigkeiten mit gefährlichen radioaktiven Quellen ist dies immer erforderlich.

Hinweis

Für die Notfallvorsorge und -reaktion für den Betrieb von Forschungsreaktoren und Entsorgungsanlagen zur Behandlung von radioaktiven Abfällen gelten weitaus umfangreichere Anforderungen. Daher werden diese hier nicht berücksichtigt.

Zu unterscheiden sind die Notfallvorsorge und die Notfallreaktion bei Tätigkeiten. Die Notfallvorsorge dient der Vorbereitung auf einen eventuellen radiologischen Notfall. Tritt ein radiologischer Notfall in Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit ein, muss unmittelbar die Notfallreaktion durch das Unternehmen beziehungsweise seine Arbeitskräfte erfolgen.

Jede Bewilligungsinhaberin/jeder Bewilligungsinhaber ist verpflichtet, die Notfallreaktion im Anlassfall unverzüglich durchzuführen. Die Notfallreaktion hat jedenfalls zu umfassen:

  1. der zuständigen Behörde Meldung zu erstatten,
  2. alle angemessenen Maßnahmen zur Verringerung der Folgen zu treffen,
  3. eine vorläufige erste Bewertung der Umstände und Abschätzung der Folgen des radiologischen Notfalls vorzunehmen sowie
  4. bei der Durchführung von Schutzmaßnahmen Hilfe zu leisten.

Die Verpflichtung zur Notfallvorsorge findet sich in § 59 StrSchG 2020: " Die Bewilligungsinhaberin/der Bewilligungsinhaber hat für den Betrieb von kerntechnischen Anlagen und Entsorgungsanlagen sowie für Tätigkeiten mit gefährlichen radioaktiven Quellen Vorsorge zum Schutz der Arbeitskräfte bei einem radiologischen Notfall im Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit zu treffen." Durch die Erstellung einer Sicherheitsanalyse wird das jeweilige Unternehmen in die Lage versetzt, sich auf relevante Notfallszenarien vorzubereiten. Die Sicherheitsanalyse hat die in Anlage 17 AllgStrSchV 2020 genannten Bereiche zu berücksichtigen.

Die Vorbereitung auf relevante Notfallszenarien geschieht unter anderem durch die Erstellung eines Notfallplans unter Berücksichtigung von Anlage 11 AllgStrSchV 2020 und die Durchführung von Notfallübungen. Weitere Festlegungen zur Überprüfung und Aktualisierung der Sicherheitsanalyse und des Notfallplans finden sich in § 78 AllgStrSchV 2020.

  

Fristen

  

Zuständige Stelle

  

Verfahrensablauf

  

Kosten

  

Zusätzliche Informationen

  

Rechtsgrundlagen

  

Datenschutzrechtliche Informationen

  1. Im Zuge dieses Verfahrens bekanntgegebene Daten und jene Daten, die die Behörde im Zuge des Ermittlungsverfahrens erhält, werden auf Grund des Art. 6 Abs. 1 lit. c und e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den diesem Verfahren zugrundliegenden Materiengesetzen automationsunterstützt verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt zum Zweck der Abwicklung des eingeleiteten Verfahrens, der Beurteilung des Sachverhalts, der Erteilung der Bewilligung sowie auch zum Zweck der Überprüfung.
  2. Die allgemeinen Informationen
    • zu den zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
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Für den Inhalt verantwortlich

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

  

Letzte Aktualisierung

20. Februar 2023