Abfallwirtschaft
Es werden folgende Leistungen zum Thema Abfallwirtschaft angeboten:
Die Abfallwirtschaft von Unternehmen soll so gestaltet sein, dass schädliche Einwirkungen und Emissionen möglichst gering gehalten werden, Ressourcen geschont und Abfälle weiterverarbeitet werden. Das Abfallwirtschaftsgesetz sieht daher u.a. für Unternehmen mit einer bestimmten Größe die Bestellung eines Abfallbeauftragten, die Erstellung eines Abfallwirtschaftskonzeptes vor und Regelungen für die Ausstufung von gefährlichen Abfällen vor.
- Im Zuge dieses Verfahrens bekanntgegebene Daten und jene
Daten, die die Behörde im Zuge des Ermittlungsverfahrens erhält,
werden auf Grund des Art. 6 Abs. 1 lit. c und e
Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den diesem
Verfahren zugrundliegenden Materiengesetzen
automationsunterstützt verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt zum
Zweck der Abwicklung des eingeleiteten Verfahrens, der
Beurteilung des Sachverhalts, der Erteilung der Bewilligung sowie
auch zum Zweck der Überprüfung.
- Die allgemeinen Informationen
- zu den zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung,
Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und
Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
- zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichische
Datenschutzbehörde;
- zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum
Datenschutzbeauftragten finden Sie auf der
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https://datenschutz.stmk.gv.at).